Als Unfallverursacher hängt die Schadenregulierung nach dem Unfall von den Bedingungen ihres Versicherungsvertrages ab. Den Schaden des Unfallgegners übernimmt ihre Haftpflichtversicherung. Die Behebung ihres Schadens hängt davon ab, ob Sie kaskoversichert sind. Im Kaskofall ergibt sich der Anspruch aus den vertraglichen Vereinbarungen mit der eigenen Versicherung und den allgemeinen Kaskobedingungen (AKB)! Die genannten Ansprüche aus dem Haftpflichtfall hat der Kaskogeschädigte nicht. Demnach verfällt meist ihr Anspruch auf:
» die Kostenerstattung eines Rechtsanwaltes
» die Kostenerstattung eines Mietwagen bzw. des Nutzungsausfalles für die Reparaturzeit
» Ihr Anspruch auf einen freien und unabhängigen Sachverständigen
Es ist trotzdem möglich, auch als Unfallverursacher, der Versicherung einen eigenen freien Sachverständigen, zur Erstellung eines Schadengutachtens, vorzuschlagen.
Sollten Sie mit dem Ergebnis des Versicherungs-Gutachtens nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit gemäß §14 AKB (Allgemeine Bedingungen für die KFZ-Versicherung) ein sogenanntes Sachverständigenverfahren einzuleiten. Das bedeutet, Sie können einen eigenen Sachverständigen benennen und das Gutachten der Versicherung überprüfen lassen. Hier ist eine bestimmte Vorgehensweise zu beachten!
Hinweis: Zu Kaskoschäden gehören in der Regel auch Brand-, Diebstahl-, Glasbruch-, Hagel/Sturm- und Haar-Wildschäden (Teilkasko)!
Fazit:
Wir empfehlen, sich nach einem Autounfall immer an das Kfz-Sachverständigen Walsum-Team zu wenden, unabhängig, ob Unfallverursacher oder Geschädigter. Besonders aber, wenn Sie Geschädigter sind, können wir als freie Kfz-Sachverständige Ihnen helfen, Ihren berechtigten Schadenersatzanspruch einzufordern. Sind Sie Unfallverursacher, so informieren wir Sie trotzdem über ihre Rechte und können gegebenenfalls, nach Absprache mit ihrer Versicherung, ebenfalls ein Schadensgutachten erstellen.