» Freie Wahl eines Kfz-Sachverständigen / Kfz-Gutachters
» Sie können Ihren Schaden komplett laut Gutachten abrechnen
» Die Rechtsanwaltskosten trägt die gegnerische Versicherung
Anders als oft durch die Versicherungen darstellen, haben Sie im Falle eines Unfalls das Recht, einen qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen mit der Ermittlung des Fahrzeugschadens zu beauftragen. Ebenso haben Sie das Recht einen Rechtsanwalt mit der Schadenabwicklung zu beauftragen, die entstehenden Kosten muss ebenfalls die Versicherung des Unfallverursachers tragen. Hier können wir Sie gerne auf Rechtsanwälte aus unserem Netzwerk verweisen, mit denen wir gute Erfahrungen während Kooperationen sammeln konnten.